Sprachkurse

Auch wenn der Besuch einer Sprachschule nicht vorgeschrieben ist, so sehen die Bestimmungen des Europäischen Au Pair Abkommens doch vor, dass ein Au Pair generell die Möglichkeit erhalten muss,  zwei- oder dreimal in der Woche an einem Sprachkurs teilnehmen zu können. Möchten Sie während Ihres Auslandaufenthaltes Kindergeld beziehen, müssen Sie sich ohnehin bei einer Sprachschule anmelden. Selbst bei gutem Sprachvermögen wird man von den Kursbesuchen profitieren.  Denn nicht nur der Abschluss international anerkannter Examina ist auf diesem Wege realisierbar, sondern auch das Kennenlernen anderer Au Pairs oder Sprachreisenden. Darüber hinaus bieten zahlreiche Sprachschulen weitere Programme, Touren und Aktivitäten an, an denen man teilweise recht preisgünstig teilnehmen kann.
Unsere Partneragenturen, aber auch die Gastfamilien unterstützen Sie gern bei der Auswahl entsprechender Schulen. (LINK FüR SPRACHSCHULEN IN DIE LOUNGE)