Aufgaben, Arbeitszeiten und Taschengeld

Die Aufgaben eines Au Pairs hängen wesentlich vom Alter der Kinder und den Arbeitszeiten der Eltern ab, aber auch von den landestypischen Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen.

Die Schulpflicht beginnt für die kleinen Franzosen mit 6 Jahren von Montag bis Samstag in der ecole elementaire. Obwohl die Vorschulerziehung freiwillig ist, besucht ein hoher Prozentsatz der französischen Kinder jedoch schon mit 2 Jahren die Ecole maternelle. Der Ganztagsunterricht beginnt um 8.30 Uhr und endet um 16.30 Uhr. In der Mittagspause von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr werden manche Kinder nach Hause geholt, die meisten aber bleiben dort und sind damit erst am Nachmittag wieder zu Hause. So hilft ein Au Pair in Frankreich am Vormittag in aller Regel beim Sauberhalten der Wohnung mit, wäscht und bügelt und hat, bis es die Kinder wieder von der Schule abholen muss, frei. Oft besuchen Au Pairs in dieser Zeit die Sprachschule. Am Nachmittag hilft es bei den Hausaufgaben, begleitet die Kinder zu ihren regelmäßigen Freizeitaktivitäten oder spielt und bastelt mit ihnen.

Dabei kann entsprechend den individuellen, familiären Verhältnissen die tägliche Arbeitszeit auf den Vor- und Nachmittag fallen ,zum Beispiel am Morgen von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr und am Nachmittag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr oder nur auf den Vormittag bzw. den Nachmittag, zum Beispiel von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Besonders arbeitsintensiv können für Au Pairs in Frankreich der Mittwoch sein, an dem die Schüler frei haben, aber auch die häufigen Ferienzeiten sein, da man sich neben den täglichen Hausarbeiten auch mit den daheim bleibenden Kindern zu beschäftigen hat.

Arbeitszeiten

• maximal 30 Stunden die Woche

• maximal 2 Abende Babysitten in der Woche

Freizeit und Urlaub

• mind. 1 Tag, inkl. Abend, in der Woche frei, in der Regel am Wochenende

• eine Woche Urlaub nach sechsmonatigem, zwei Wochen Urlaub nach zwölfmonatigem Aufenthalt (es besteht kein Rechtsanspruch auf bezahlten Urlaub. Dies ist ein Entgegenkommen der Gastfamilie, es besteht keine Verpflichtung.)

Taschengeld

• 65,00 - 80,00 € (wöchentlich)

Begleitung zwecks Betreuung der Kinder während des Familienurlaubs gilt als Arbeitszeit und muss dementsprechend bezahlt werden Seitenanfang | Site Map