Aufgaben, Arbeitszeit und Taschengeld

Die Aufgaben eines Au Pairs hängen nicht nur von den Arbeitszeiten der Eltern ab, sondern vor allem vom Alter der Kinder.

Die Schulpflicht beginnt für die kleinen Italiener bereits mit 3 Jahren.  Ab  diesem Alter besuchen sie die Scuola dell’Infanzia (Vorschule), um dann mit 6 Jahren auf die Scuola Primaria und mit 11 Jahren auf die Scuola Secundario di Primo Grado zu wechseln.  Dabei dauert der tägliche Schulbesuch von 8.10 Uhr bis 13.20 Uhr, am Samstag bis 12.30 Uhr.

Betreut ein Au Pair nur Schulkinder, bedeutet das, dass man nach getaner Hausarbeit den Tag bis zum Schulschluss der Kinder meist zur freien Verfügung hat. Betreut man jedoch noch nicht schulpflichtige Kinder, wird der Wochenplan zeitlich recht unterschiedlich gehalten sein. Doch davon abgesehen werden die Aufgaben meist identisch sein: die Betreuung und Beschäftigung der Gastkinder, füttern, baden, basteln, spielen und die Mithilfe im Haushalt , zum Beispiel beim Bügeln, Saugen und Waschen.

Arbeitszeiten

STANDARD AU PAIR

  • maximal 30 Stunden die Woche    
  • maximal  4 Abende Babysitten in der Woche

AU PAIR PLUS

  • maximal 40 Stunden in der Woche, d.h. zusätzliche 10 Stunden Hausarbeit
  • Die in diesem Programm  bis zu zehn zusätzlich angesetzten  Stunden werden meist für weitere Aufgaben im Haushalt angesetzt, weniger für die Kinderbetreuung.

Freizeit und Urlaub

STANDARD AU PAIR UND AU PAIR PLUS

  • mind. 1  Tag, inkl. Abend, in der Woche frei, in der Regel am Wochenende
  • eine Woche Urlaub nach sechsmonatigem, zwei Wochen Urlaub nach zwölfmonatigem Aufenthalt

Taschengeld

STANDARD AU PAIR

  • 275,00 € (monatlich)
  • Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr

AU PAIR PLUS

  • 375,00 € (monatlich)
  • Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr

Das abendliche Babysitten wird nicht  vergütet, da es sich um einen “passiven Job“ handelt, d.h., man muss zwar zu Hauses bleiben, kann aber größtenteils seinen eigenen Interessen  wie Lesen, Fernsehen etc. nachgehen.

Begleitung zwecks Betreuung der  Kinder während des Familienurlaubs gilt als Arbeitszeit und muss dementsprechend bezahlt werden

Au Pair Aufenthalte unter sechs Monaten vermitteln wir nicht.