Rentenversicherung

Ob die Beitragszahlung zur Rentenversicherung während der Au Pair-Zeit ausgesetzt oder als freiwilliger Beitrag weitergezahlt werden sollte, klären Sie bitte bei der BfA bzw. LVA.
Da die Beiträge später in die Berechnung eingehen können, kann im Einzelfall geraten werden, freiwillige Beiträge an die Sozialversicherung im Gastland zu entrichten. In diesem Fall sollte daran gedacht werden, sich vor der Heimreise eine Bescheinigung über die Versicherungsdauer und die  eingezahlten Beträge aushändigen zu lassen.
Auskünfte über die hierfür zuständigen Behörden im Gastland erhält man von den ausländischen Agenturen.

Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine seit 1995 bestehende Pflichtversicherung, die man für die Zeit des Auslandaufenthaltes nicht aufrecht erhalten muss.
Man sollte aber vor Unterbrechung der Versicherung bedenken, dass man bei Wiederaufnahme des Pflichtversicherungsschutzes fünf Jahre lang keine Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Auch hier empfiehlt es sich,  die Pflegeversicherung während der Au Pair-Zeit auf Anwartschaft umstellen, d.h. ruhen, zu lassen.

Generell sind Jugendliche bis zum 23. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert.