Kranken- und Unfallversicherung
Gesetzlich und freiwillig Versicherte
Europa
Innerhalb der EU hat nach den EU-Verordnungen über soziale Sicherheit jeder gesetzlich oder freiwillig (Mit-)Versicherte (AOK, IKK etc.) bei akuten Erkrankungen in jedem EU-Land Anspruch auf eine ambulante oder stationäre, ärztliche Notfallbehandlung.
Zur Inanspruchnahme genügt die Europäische Versicherten Karte (EHIC). Zu beachten (und deshalb mit den jeweiligen Kassen vorab abzuklären) ist jedoch, dass sich dabei der Versicherungsschutz zumeist auf Auslandsaufenthalte im Rahmen von Ferienreisen von bis zu zehn Wochen bezieht, nicht aber auf Aufenthalte, die sich über mehr als ein halbes Jahr erstrecken.
Art und Umfang der medizinischen Leistungen (ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente) richten sich allgemein nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Gastlandes, d.h., Sie werden nach dem dort gültigen Recht behandelt. In vielen Fällen müssen Sie Zuzahlungen leisten. Allgemein teuer ist die zahnärztliche Behandlung, bei der man ähnlich wie bei Medikamenten mit erheblicher Selbstbeteiligung rechnen muss.
Nicht in diesem Leistungspaket eingeschlossen, ist ein medizinisch notwendiger, da ärztlich angeordneter Rücktransport. Zudem ist nicht immer sicher gestellt, dass alle entstandenen, oft auch im Voraus zu zahlenden Kosten voll erstattet werden.
Sorgen Sie also vor der Ausreise für einen umfassenden Versicherungsschutz und lassen Sie sich ausführlich bei Ihrer Kasse über die einzelnen, angebotenen Auslandsleistungen bei Erkrankungen und Unfällen (Selbstbeteiligung, schmerzstillende Zahnbehandlung, Medikamente, Rücktransport bei schwerer Erkrankung u.ä.) informieren. Zumeist empfiehlt sich wegen ungenügenden Auslandsleistungsangeboten der Abschluss einer Au Pair Versicherung.
USA
Da die europäische Krankenversicherungskarte für gesetzlich und freiwillig Versicherte selbstverständlich nicht in den USA gilt, eine vorübergehende Teilnahme am Gesundheitssystem Amerikas aber auch nicht möglich ist, schließt im USA- Programm die Gastfamilie eine Kranken- und Unfallversicherung für das Au Pair ab. Bei entsprechender Zuzahlung kann die Leistungshöhe von 75.000 USD auf 100.000 USD erhöht werden und der Versicherungsschutz bei Bedarf (13. Reisemonat, Verlängerung des Au Pair Aufenthaltes) auf insgesamt bis zu 24 Monate verlängert werden.
Privat Versicherte
Privat Versicherte genießen im Allgemeinen entsprechend den jeweils abgeschlossenen Tarifen zeitlich unbegrenzten, Europa- oder auch weltweiten Versicherungsschutz.
Sollte dies wie bspw. bei der Beamten-Krankenkasse nicht der Fall sein, ist es ratsam vor Reiseantritt eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die dann in der Regel zwölf Monate gültig und mit einem Einmalbetrag abgegolten ist.
