Kindergeld
Generell erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 25. Geburtstag dann Kindergeld, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden. Immer wieder aber ergeben sich Probleme, wenn die Kinder im Anschluss an ihre Schul- oder Studienzeit als Au Pair ins Ausland gehen. Denn diese Tätigkeit kann zwar, muss aber nicht zwingend in Verbindung mit einer zukünftigen Ausbildung stehen.
Dennoch, so der Bundesfinanzhof, steht Eltern während eines Au Pair Aufenthaltes des volljährigen Kindes Kindergeld auch dann zu, wenn im Ausland die Teilnahme an einem mindestens 10 Wochenstunden umfassenden, begleitenden Sprachunterricht in schriftlichen Nachweisen wie zum Beispiel Anmeldungen, Schulbescheinigungen oder Zeugnissen dokumentiert werden kann. Unter dieser Voraussetzung nämlich zählt der Au Pair Aufenthalt zur Berufsausbildung (AZ:VIII R 8/04).
Ob auch sechs Wochenstunden genügen, entscheidet zurzeit (Juli 2010) der Bundesfinanzhof (BFH) in einem anhängigen Verfahren (AZ.: III R 58/08, IIIR59/08), nachdem das Finanzgericht München beschlossen hat, dass sechs Wochenstunden Sprachunterricht nicht ausreichen sollen. Es bleibt also vom BFH zu klären, ob eine Au-Pair-Tätigkeit mit wöchentlichem Sprachunterricht von weniger als zehn Stunden als Berufsausbildung zu werten ist und deshalb doch Anspruch auf Kindergeld besteht.
TIPP: Gibt es, weil die wöchentliche Mindestunterrichtszeit von 10 Stunden unterschritten ist, mit der Anerkennung des Au-Pair Aufenthaltes Ihres Kindes Probleme, können Sie bis zur endgültigen Entscheidung Einspruch gegen Ihren Kindergeldbescheid einlegen. Beantragen Sie mit zusätzlichem Hinweis auf die BFH-Revision III R 58/08 das Ruhen des Verfahrens und warten Sie vorerst die endgültige Entscheidung des Gerichtes ab.
Vergessen Sie nicht, später auch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen.
Liegt die wöchentliche Unterrichtsstundenanzahl des Au Pairs unter 10 Stunden, kann es bis zur endgültigen Entscheidungsfindung durch den Bundesfinanzhof hilfreich bzw. notwendig sein, die Regelgrenze anhand einer Bescheinigung des Veranstalters nachzuweisen. Im Urteilsfall BFH, III B39/06 bescheinigte der Schulleiter, dass das Au Pair neben vier Stunden Sprachschulbesuch pro Woche zudem von Montag bis Freitag täglich zwei Stunden zur Vor- und Nachbereitung benötigte.
Weniger als 10 Stunden genügen aber auch dann, wenn Einzelunterricht genommen wird und damit die Vor- und Nachbereitung mehr Zeit erfordert, oder, wenn zusätzlich zum Sprachunterricht weitere Fremdsprachen fördernden Tätigkeiten übernommen werden und das Au Pair etwa an Vorlesungen teilnimmt.
Neben dem Sprachstundennachweis ist es empfehlenswert, der Kindergeldstelle eine schriftliche Erklärung vorzulegen, die deutlich machen sollte, dass das Sprachstudium im Rahmen des Au Pair Aufenthaltes nicht nur einen Bezug zum später angestrebten Beruf aufweist, sondern vor allem notwendige Voraussetzung für die entsprechende Berufsausbildung als solche ist (Flugbegleitung, Pilot, Fremdsprachenkorrespondent, etc.).
Begünstigend für eine Fortzahlung wirkt sich ebenfalls der Ausbildungswille des volljährigen Kindes aus. Denn es steht auch dem Kind die Zahlung zu, das eine Berufsausbildung aufnehmen will, aber wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Die erfolglosen Bemühungen einen Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erhalten, sind durch entsprechende Vorlagen nachzuweisen. Legen Sie deshalb dem Kindergeldantrag auch Kopien von Bewerbungsschreiben, von Zwischennachrichten, und Absagen auf Bewerbungen Ihres Kindes bei, sowie ggf. Bescheinigungen über die Teilnahme an Eignungstests und Info-Veranstaltungen bei der Bundesagentur für Arbeit u.a. Ein fehlender Ausbildungsplatz ist auch nachgewiesen, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder eine Berufsmaßnahme geführt wird.
Grundsätzlich wichtig aber ist, dass die Kindeseinkünfte den Jahresgrenzbetrag von zurzeit 7.680 € nicht übersteigen dürfen, da in einem solchen Fall das Kindergeld generell verloren ginge.
Zu den Einkünften eines Au Pairs zählen
• das Taschengeld
• die freie Verpflegung ( wird mit einem Pauschbetrag laut Arbeitsentgeltverordnung von 200,30 €/ Monat angesetzt )
• freie Unterkunft ( wird, sollte das Au Pair im Haus der Gastfamilie wohnen - was in der Regel der Fall sein sollte - mit 165,07 €/ Monat, anderenfalls mit 194,20 €/ Monat laut Arbeitsentgeltverordnung angesetzt)
Das bedeutet, dass bei einem einjährigen (52 Wochen) Au Pair Aufenthalt mit
• einer Verpflegungspauschale von 2403,60 €/ Jahr
und mit
• einer Unterkunftspauschale von 1980,84 €/ Jahr (2330,40 € bei außerhäusiger Unterbringung)
gerechnet wird, was zusammen
• 4384.44 €/ Jahr (4734 €/ Jahr ) macht.
Ziehen Sie vom Jahresgrenzbetrag nun beide Pauschalen ab, bleiben für das Taschengeld entsprechend noch 3295,56 €/ Jahr, d.h., das Taschengeld darf pro Woche nicht mehr als 63,37 € (56,65 € ) betragen.
Sollten im Kalenderjahr, in dem der Au Pair Aufenthalt angetreten wird, bereits andere Bezüge (d.h. steuerfreie Einnahmen) eingenommen worden sein (unter 400€-Jobs), müssten diese selbstverständlich auch vom Jahresgrenzbetrag abgezogen werden, so dass das Taschengeld noch geringer ausfallen müsste, damit der Anspruch auf das Kindergeld erhalten bleibt.
Letztlich zeigt es sich jedoch immer wieder, dass der Bewilligungsbescheid häufig im Ermessen des Sachbearbeiters liegt. Beantragen Sie deshalb grundsätzlich die (Fort)-zahlung des Kindergeldes. Auch wenn zunächst die Kindergeldzahlung abgelehnt wird, kann die Entscheidung der Familienkasse noch nach Ablauf des Jahres geändert werden.
Berücksichtigen Sie außerdem, dass Kindergeld auch für eine übergangszeit von bis zu vier Monaten gezahlt wird, z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn des Au Pair Aufenthaltes bzw. zwischen Ende des Au Pair Aufenthaltes und Beginn der Berufsausbildung oder des Studiums. Diesen Zeitraum sollte man unbedingt bei der zeitlichen Planung des Au Pair Aufenthaltes berücksichtigen. Da generell der nächste Ausbildungsabschnitt spätestens in dem Monat nach Ablauf des vierten vollen Kalendermonats, in dem sich das Kind in der Ausbildung befunden hat, beginnen muss, würde das für ein Au Pair, das im Oktober sein Studium aufnehmen will, bedeuten, bis mindestens zum Monat Mai als Au Pair im Ausland tätig zu bleiben. Ebenso sollten zwischen Schulabschluss und Beginn des Au Pair Aufenthaltes nicht mehr als vier Monate liegen. Endet die Schulzeit im Juli, muss spätestens am 1. Dezember ausgereist werden.
Die Anträge sind bei der Familienkasse Ihres zuständigen Arbeitsamtes zu stellen. Die entsprechenden Anschriften und öffnungszeiten Ihrer Kindergeldkasse finden Sie unter www.kindergeld24.com/Ortsverzeichnis-der-Familienkassen.pdf
Die kostenpflichtige, bundesweite Rufnummer lautet 0180 15 46 337.
Bitte vergessen Sie im Rahmen der Steuererklärung nicht von allen Bezügen die gemeinsame Kostenpauschale von 180 €/Kalenderjahr abzuziehen. Haben Sie Anwendungen, die zur Erlangung dieser Einnahmen dienen, können Sie gegen Nachweise sogar mehr abziehen (z. B. Heimflug für Bewerbungsgespräche).
"Greif schleunigst zu, kurz nur bietet sich die Gelegenheit, zu Geld zu kommen."
Mark Valerius Martial um 100 n.Chr.
