Au Pair - Versicherung


Im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder entstandenen Sach- bzw. Personenschadens können bisweilen hohe Kosten anfallen. Als sinnvolle Ergänzung zeigt sich hier der Abschluss einer zusätzlichen Au Pair Versicherung.
Dabei handelt es sich um speziell auf Au Pair Aufenthalte ausgerichtete Versicherungspakete, die mit unterschiedlichem Leistungsumfang und entsprechend gestaffelten Versicherungstarifen angeboten werden.
Sie gewähren Kranken- und Unfall- aber auch Haftpflicht- und Reisegepäckversicherungsschutz.

In aller Regel können Sie so z.B. vermeiden, bei Arzt- oder Krankenhausrechnungen in Vorleistung treten zu müssen, da die Selbstkostenbeteiligung bei den meisten Leistungsstufen entfällt.

Selbstverständlich sind Sie mit einer Au Pair Versicherung auch dann abgesichert, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt für Reisen in weitere ausländische Länder unterbrechen aber auch, um zum Beispiel zu Weihnachten oder zu Vorstellungsgesprächen bei zukünftigen Ausbildungsbetrieben, Arbeitgebern, Universitäten etc. nach Deutschland zu reisen (max. bis zu vier, bei Care Concept bis zu sechs Wochen insgesamt).
Bei Verlängerung des Aufenthaltes ist eine damit einhergehende, notwendige Verlängerung des Versicherungsschutzes ebenso möglich wie die Stornierung bei vorzeitiger Rückkehr.

Zu unseren Au Pair - Versicherungsunternehmen gehören:

Care Concept


Pro Trip


Bei Interesse schicken wir Ihnen Informationsunterlagen und entsprechende Policen gerne zu.

Grundsätzlich besteht im Rahmen der Au Pair Versicherungen auch die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung losgelöst aus der gesamten Au Pair-Versicherung, d.h. ohne zusätzliche Kranken- und Unfallversicherung, abzuschließen.

Ende der privaten bzw. Au Pair Versicherung

Mit der Rückreise endet die Auslandskrankenversicherung automatisch.
Muss man wegen Krankheit den Au Pair Aufenthalt abbrechen, kann genau dies in Deutschland zu Schwierigkeiten führen, wenn Sie älter als 23 Jahre und /oder vor Ihrer Au Pair Zeit berufstätig waren. Einerseits könnten Sie krank keine Arbeit aufnehmen, sich andererseits aber auch nicht arbeitslos melden. Einen gesetzlichen Versicherungsschutz zu erhalten, wäre demnach nicht möglich.
Daher empfiehlt es sich dringend, den momentanen Versicherungsschutz ruhen zu lassen und nicht etwa zeitweise zu beenden.